Plötzlich pflegebedürftig - und nun?


Das Telefon schrillt und nichtsahnend nimmt mein Arbeitskollege das Gespräch an.

Ich sehe, wie ihm die Gesichtszüge entgleiten und der Telefonhörer langsam an der Brust auf den Schreibtisch rutscht.

»Meine Mutter ist gestürzt.«

»Oje!«, war meine erste Reaktion.

»Der Arzt meinte, sie ist nach dem Klinikaufenthalt nicht mehr in der Lage, sich selbst zu versorgen.«

»Wie lange wird sie in der Klinik bleiben?«

»Zwei Wochen.«

»Dann hast du jetzt zwei Wochen Zeit, um dir zu überlegen, was du tun kannst.«

»Wie denn? Ich habe nicht einmal mehr Urlaub! Und von Pflege habe ich null Ahnung.«


Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

So erging es meinem Arbeitskollegen vor einigen Jahren.

Was die meisten nicht wissen - weil man es weder in der Schule, noch im Leben lernt - ist, dass jeder Arbeitnehmer 10 Tage ›kurzzeitige Arbeitsverhinderung‹ beim Arbeitgeber beantragen kann.

Diese 10 Tage sind für nahe Angehörige pro Pflegebedürftigen ab sofort einreichbar, ohne dass der Arbeitgeber widersprechen oder dies ablehnen kann.

Wenn sich mehrere Angehörige um den/die Pflegebedürftige(n) kümmern können, können diese 10 Tage auch untereinander aufgeteilt werden. Auch ist es möglich, dass man diese 10 Tage auf mehrere Wochen verteilt, weil man zB nur zu bestimmten Zeiten einen Termin bei den Behörden, Vermietern, Pflegeeinrichtungen etc. bekommt, man muss die 10 Tage also nicht an einem Stück nehmen.


Pflegeunterstützungsgeld

Wenn man dann die 10 Tage Freistellung vom Job durch die ›kurzzeitige Arbeitsverhinderung‹ hat, kann man alles regeln. Am besten, man lässt sich bei einem Pflegeberater ausgiebig beraten, die Beratung bezahlt die Pflegekasse. Auch kann man in den 10 Tagen ›Pflegeunterstützungsgeld‹ bei der Pflegekasse beantragen, denn der Arbeitgeber muss dir in dieser Zeit kein Gehalt zahlen - es sei denn, du hast diesen Fall im Arbeitsvertrag geregelt.


MDK - Gutachtertermin

In diesen 10 Tagen solltest du ebenfalls die Zeit nutzen und bei der Pflegekasse einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen. Innerhalb von 2 Wochen kommt dann ein Gutachter vom MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkasse) und checkt die Lage. Bitte führe diesen Termin nur mit einer weiteren Person aus, niemals allein.


Entlastungsgeld für Haushaltshilfe

Du kannst zudem bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen eine Haushaltshilfe beantragen, die erst einmal kurzfristig mit einspringt. Längerfristig kannst du über das Entlastungsgeld der Pflegekasse ab Pflegegrad 1 dann eine Haushalts-/Einkaufshilfe mit organisieren und bezahlen.



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