Wie schreibst du einen Widerspruch?


 Belastender VA - häää?

»Hey Mama, ich habe da ein Parkticket bekommen. Wie lege ich Widerspruch ein?«

»Hat das denn Aussicht auf Erfolg?«, fragte ich zurück.

Mein Sohn hielt sein Smartphone in die Höhe. »Ich habe mit der Park-App bezahlt. Ich kann nachweisen, dass ich ein Ticket hatte.«


Was ist ein VA?

So kann das laufen.

Aber auch andere Briefe können von Behörden eintrudeln.

Dann schlägt das Herz erst einmal ein paar Oktaven höher, aber die Aufregung ist alles andere als schön.

Was ist denn aber nun eigentlich so ein ›VA‹?

Vereinfacht gesagt ist der ›Verwaltungsakt‹ eine Entscheidung oder Anordnung von einer Behörde, durch die ein Bürger entweder begünstigt oder aber belastet wird.



Beispiel Kindergeldbescheid

Wenn du einen Bescheid bekommst, dass dein Kindergeld gestrichen wird, weil du irgendwelche Unterlagen nicht (rechtzeitig) eingereicht hast, ist das ein ›VA‹, also ein Verwaltungsakt. Die Behörde regelt damit einen Einzelfall auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, nämlich der Verwaltung. Andere Beispiele sind Baugenehmigungen, ein Steuerbescheid oder auch eine Anordnung durch die Polizei. Wenn du zB auf einer Demonstration bist und ein Platzverweis ausgesprochen wird, ist das ein (mündlicher) Verwaltungsakt.


Widerspruch oder Einspruch?

Wenn du durch die Behörde in deinen Rechten beschnitten wirst, hast du die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Hier hilft immer ein Blick auf das Ende des Briefes, denn dort muss die ›Rechtsbehelfsbelehrung‹ stehen. Hier ist festgehalten, dass du zB 1 Monat Zeit hast, Widerspruch einzulegen. Bei einem Steuerbescheid steht dort, dass du ›Einspruch‹ einlegen kannst. Ein Widerspruch und ein Einspruch unterscheiden sich im Vorgehen nicht.


Wie setzt du einen Widerspruch auf?

Wie bereits in meinem Ratgeber „Lebensdoof®“ sehr ausführlich erklärt, schreibst du einen Brief an die Behörde, die dir den Bescheid geschickt hat. Dort schreibst du, dass du: ›Hiermit lege ich form- und fristgerecht Widerspruch ein. Begründung…‹. Bist du dir unsicher, googelst du nach Mustervorlagen. Hier gibt es diverse im Netz, je nachdem um welche Art von Verwaltungsakt es sich handelt. Haben sie dir zu Unrecht einen Bußgeldbescheid wegen Falschparkens geschickt, schreibst du an die entsprechende Behörde, die im Briefkopf steht.


Das Ende vom Lied?

Mit meinem Sohn habe ich zusammen einen Brief aufgesetzt, der so begann: ›Gegen den Bußgeldbescheid vom XX.XX.XXXX (Datum) mit dem Aktenzeichen XX (steht auf dem Bescheid) lege ich Einspruch ein. Begründung…‹ Da man in diesen Fällen oft nur 1 Woche Zeit hat, mussten wir uns etwas beeilen. Mal sehen, ob wir das Bußgeld abwenden können, denn auch in Behörden sitzen nur Menschen und die entscheiden auch nicht immer richtig.


Hast du auch einen Bescheid bekommen, der dich in deinen Rechten beschneidet?

Dann versuche es mit obigen Tipps!

Viel Erfolg!


Eure Lilly Fröhlich

Kommentare